Mit Annahme der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) werden per 1. Januar 2020 die AHV-Lohnbeiträge erstmals seit dem Jahr 1975 angepasst. Der AHV-Beitragssatz steigt von 8,4 auf neu 8,7 Prozent. Der AHV/IV/EO-Beitragssatz steigt damit gesamthaft von 10,25 auf 10,55 Prozent. Von diesem Gesamtbeitrag bezahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende je 5,275 Prozent. Der an die Arbeitnehmenden ausbezahlte...Weiterlesen